Allgemeine Geschäftbedingungen der pyhrnPriel-erlebnisagentur
1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung
des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von
Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter)
zwischen dem Kunden und der pyhrnPriel-erlebnisagentur, vertreten
durch ihren Geschäftsführer, Harald Jansenberger, Am Wur
50 in 4582 Spital am Pyhrn (nachfolgend PPEA genannt) gelten
ausschließlich diese „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn
sie von der PPEA ausdrücklich und schriftlich anerkannt
werden.
Von diesen „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der
übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das
jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen
(komplette Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten
werden. Die Angebote der PPEA sind freibleibend.
3. Event-Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der
schriftlichen Form.
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner
Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die PPEA dem Kunden
unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der
vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich
berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem
Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die PPEA ist berechtigt, in
Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.3. Soweit die PPEA Verträge zur
Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt,
erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht
des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von
Räumen, den Abschluss von Verträgen im
Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit
Trainern, Ausrüstungsanbieter & Co.
4. Event-Leistung und Honorar
4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht
der Entgeltanspruch der PPEA für jede einzelne Leistung,
sobald diese erbracht wurde.
4.2. Die PPEA ist berechtigt, zur Deckung ihres
Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.
4.3. Kostenvoranschläge der PPEA sind
unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält die PPEA nach der Teilnahme an einer
Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der
PPEA, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der PPEA. Der Kunde ist
nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu
nutzen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
6.1. Alle Leistungen der PPEA (z.B. Ideen,
Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus,
bleiben im Eigentum der PPEA. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des
Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne
gegenteilige Vereinbarung mit der PPEA darf der Kunde die
Leistungen der PPEA nur selbst und nur für die Dauer des
Vertrages nutzen.
6.2. Änderungen von Leistungen der PPEA
durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der
PPEA und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt
sind - des Urhebers zulässig.
6.3. Für die Nutzung von Leistungen der
PPEA, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese
Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der
PPEA erforderlich. Dafür steht der PPEA und dem Urheber eine
gesonderte angemessene Vergütung zu.
7. Kündigung
7.1. Der Kunde ist berechtigt, das
Vertragsverhältnis mit der PPEA jederzeit zu kündigen.
Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses
verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten
Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender
Staffelung:
- bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin
= 10 % des vereinbarten Honorars
- von 29 bis 15 Tage vor dem
Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
- ab 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin =
100 % des vereinbarten Honorars.
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7.2. Der Grund zur außerordentlichen
Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon
unberührt. Dieses Recht steht der PPEA insbesondere dann zu,
wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum
Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung
Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt
werden.
8. Haftung
8.1. Die PPEA verpflichtet sich zur
gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und
überwachung der Leistungsträger nach den
Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
8.2. Die Haftung von der PPEA richtet sich
ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der
Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen
Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus
welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch die PPEA, durch einen gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.3. Darüber hinaus vereinbaren die
Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die PPEA der
Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das
vereinbarte Honorar beschränkt ist.
8.4. Soweit der PPEA im Zusammenhang mit der
Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte
zustehen, tritt die PPEA derartige Ersatzansprüche auch an den
Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger
Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden
gegen die PPEA keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist
berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten
durchzusetzen.
8.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich,
für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht
abzuschließen.
9. Zahlung
9.1. Rechnungen der PPEA sind sofort nach
Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter
Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten.
über dem Basiszinsatz als vereinbart.
9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
10.1. Der Kunde hat Reklamationen
unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch
die PPEA] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im
Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden
das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren,
dass ein Schadenersatzanspruch gegen die PPEA der Höhe nach,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar
beschränkt ist.
10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden,
insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss,
mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen
unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der PPEA beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und
PPEA und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen
Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist
ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar
und unmittelbar zwischen der PPEA und dem Kunden ergebenden
Streitigkeiten wird Windischgarsten vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge
Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr
ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses.
13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag
getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht
berührt.
13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche
aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger
schriftlicher Zustimmung von der PPEA abgetreten werden. Der Kunde
wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung
Daten gespeichert werden.
14. Preise
14.1. Alle Preise inklusive der derzeit
gültigen MwSt Sätze. Sämtliche Preisangaben
verstehen sich pro Person, falls dies nicht anderes angegeben
wird.
Stand Januar 2007