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Allgemeine Geschäftbedingungen der pyhrnPriel-erlebnisagentur

 

1. Allgemeines

Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und der pyhrnPriel-erlebnisagentur, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Harald Jansenberger, Am Wur 50 in 4582 Spital am Pyhrn (nachfolgend PPEA genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der PPEA ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (komplette Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der PPEA sind freibleibend.

 

3. Event-Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

 

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die PPEA dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die PPEA ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

 

3.3. Soweit die PPEA Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Trainern, Ausrüstungsanbieter & Co.

 

4. Event-Leistung und Honorar

4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der PPEA für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

 

4.2. Die PPEA ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.

 

4.3. Kostenvoranschläge der PPEA sind unverbindlich.

 

5. Präsentation

Erhält die PPEA nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der PPEA, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der PPEA. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

 

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

6.1. Alle Leistungen der PPEA (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der PPEA. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der PPEA darf der Kunde die Leistungen der PPEA nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

 

6.2. Änderungen von Leistungen der PPEA durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der PPEA und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

 

6.3. Für die Nutzung von Leistungen der PPEA, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der PPEA erforderlich. Dafür steht der PPEA und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

7. Kündigung

7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der PPEA jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:

- bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin = 10 % des vereinbarten Honorars

- von 29 bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars

- ab 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.

Um unnötige Stornokosten zu vermeiden, können Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab www.europaeische.at abschließen

 

7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der PPEA insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

 

7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.

8. Haftung

8.1. Die PPEA verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

 

8.2. Die Haftung von der PPEA richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die PPEA, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die PPEA der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

 

8.4. Soweit der PPEA im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die PPEA derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die PPEA keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

 

8.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.

 

9. Zahlung

9.1. Rechnungen der PPEA sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten. über dem Basiszinsatz als vereinbart.

 

9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

10. Gewährleistung und Schadenersatz

10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die PPEA] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die PPEA der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

 

10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der PPEA beruhen.

 

11. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und PPEA und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.

 

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der PPEA und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Windischgarsten vereinbart.

 

13. Nebenabreden / Schriftform

13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.

 

13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der PPEA abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

 

 

14. Preise

14.1. Alle Preise inklusive der derzeit gültigen MwSt Sätze. Sämtliche Preisangaben verstehen sich pro Person, falls dies nicht anderes angegeben wird.

 

Stand Januar 2007

 

 

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